Kreistag Aichach-Friedberg · 27.07.2026
Als „undemokratisch“ kritisiert – aber wer wollte eigentlich mehr Transparenz?
In der öffentlichen Kreistagssitzung vom 27. Juli 2026 wurde unsere AfD-Fraktion politisch scharf kritisiert und als „undemokratisch“ dargestellt.
Doch schaut man sich an, was wir tatsächlich beantragt haben, ergibt sich ein bemerkenswertes Bild.
Wir wollten einen Livestream der öffentlichen Kreistagssitzungen, damit jeder Bürger selbst verfolgen kann, was seine gewählten Vertreter sagen und entscheiden.
Abstimmung: 8 Ja – 44 Nein.
Wir wollten als Kreisräte mehr Informationen über Verbands- und Gremiensitzungen, um die Politik des Landkreises besser begleiten und kontrollieren zu können.
Abstimmung: 8 Ja – 45 Nein.
Wir wollten entsprechende Niederschriften erhalten, soweit dies rechtlich möglich ist.
Abstimmung: 8 Ja – 45 Nein.
Auffällig dabei: Unsere AfD-Fraktion hat neun Sitze. An diesem Tag waren wegen der Abwesenheit unseres inzwischen leider verstorbenen Kollegen Paul Traxl acht AfD-Kreisräte anwesend – und bei diesen Anträgen gab es jeweils genau acht Ja-Stimmen. Jeder kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Und gleichzeitig sollte der Bürger noch weniger erfahren?
Aus den Reihen der SPD Friedberg (Herr Bürgermeister Roland Eichmann) wurde in der öffentlichen Sitzung für ein reines Ergebnisprotokoll argumentiert. Der entsprechende Antrag der SPD ist auch in der öffentlichen Niederschrift dokumentiert.
Das hätte bedeutet: Der Bürger erfährt vor allem, was beschlossen wurde – aber immer weniger davon, was seine gewählten Vertreter gefragt, kritisiert und argumentiert haben.
Der Antrag wurde glücklicherweise abgelehnt.
Was ein Ergebnisprotokoll bedeutet, kennen wir bereits aus Kissing. Auch dort haben wir schon versucht, mehr Transparenz für die Bürger zu erreichen – ebenfalls ohne Mehrheit.
Und wie wichtig dieses Thema ist, zeigt ausgerechnet diese Kreistagssitzung:
Die ausführliche Niederschrift hat 24 Seiten.
Die öffentlich zugängliche Bürgerfassung nur 12 Seiten.
Viele Diskussionen einer wohlgemerkt öffentlichen Sitzung erfährt der Bürger daraus gar nicht oder nur stark verkürzt.
Hauptsache dagegen?
Natürlich kann man unsere Anträge ablehnen. Auch wir behaupten nicht, dass jeder unserer Vorschläge perfekt sein muss.
Aber wenn ein Antrag der AfD mit großer Mehrheit abgelehnt wird und sich direkt danach herausstellt, dass das angesprochene Problem durchaus existiert, darf man schon Fragen stellen.
Genau das passierte beispielsweise bei unserem Antrag zum Umgang mit Sitzungsunterlagen auf privaten Computern: 10 Ja – 41 Nein.
Nach der Ablehnung entwickelte sich trotzdem eine ausführliche Diskussion. Auch andere Kreisräte sahen Klärungsbedarf. Selbst Kissings Bürgermeister Reinhard Gürtner wies auf die Situation der drei Gemeinderäte in Kissing hin, die ihre Unterlagen weiterhin in Papierform erhalten – dabei handelt es sich um uns drei AfD-Gemeinderäte.
Das Problem sollte anschließend weiter geprüft werden.
Der Antrag wird abgelehnt – aber das Problem dahinter anschließend durchaus anerkannt.
Gerade solche Vorgänge lassen bei uns manchmal den Eindruck entstehen:
Geht es wirklich immer um die Sache – oder manchmal zuerst darum, wer den Antrag gestellt hat?
Diese Frage soll sich jeder Bürger selbst beantworten.
Denn unsere Forderungen an diesem Tag waren vor allem:
mehr Öffentlichkeit, mehr Informationen, nachvollziehbarere Entscheidungen und klare Regeln.
Und deshalb finden wir es schon bemerkenswert, wenn ausgerechnet wir dabei als „undemokratisch“ dargestellt werden.
Wir wollen nicht bestimmen, was Sie darüber denken.
Wir wollen, dass Sie möglichst viel erfahren – und sich selbst ein Bild machen können.
Wer wissen möchte, was wir genau beantragt haben, welche Gegenargumente vorgebracht wurden und was in der öffentlich zugänglichen Niederschrift teilweise gar nicht mehr auftaucht, findet dies ausführlich in unserem vollständigen Bericht zur Kreistagssitzung vom 27. Juli 2026.
Die lange ausführliche VERSION finden Sie hier
Langversion
In politischen Diskussionen wird die AfD immer wieder als „undemokratisch“ dargestellt. Auch in der öffentlichen Kreistagssitzung am 27. Juli 2026 mussten wir uns aus unserer Sicht mit entsprechenden Vorwürfen und einer teilweise sehr scharfen politischen Bewertung unserer Fraktion auseinandersetzen.
Doch statt mit Etiketten zu arbeiten, sollte man sich die Fakten anschauen:
Was hat unsere AfD-Fraktion an diesem Tag eigentlich beantragt? Wer unsere Anträge zur Geschäftsordnung betrachtet, findet dort keine Forderung nach weniger Demokratie oder weniger Beteiligung.
Im Gegenteil.
Wir wollten mehr Informationen, mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Öffentlichkeit – für die Bürger und auch für uns Kreisräte, damit wir unser Mandat wahrnehmen und die Politik in diesem Landkreis aktiv begleiten und kontrollieren können.
Unser Fraktionsvorsitzender hatte dazu bereits vor der Sitzung zahlreiche konkrete Punkte eingereicht. Unter anderem ging es um Informationen über Verbands- und Gremiensitzungen, deren Tagesordnungen und Niederschriften, einen Livestream öffentlicher Kreistagssitzungen, den Umgang mit Tonaufnahmen bei strittigen Niederschriften, ein neutrales Verfahren bei Personenabstimmungen, widersprüchliche Fristen, Online-Fraktionssitzungen und den Umgang mit digitalen Sitzungsunterlagen.
Man muss nicht jeden dieser Vorschläge gut finden. Man darf sie diskutieren und selbstverständlich auch ablehnen. Aber die Bürger sollten erfahren, was tatsächlich beantragt wurde, welche Argumente dafür und dagegen vorgebracht wurden – und wie anschließend entschieden wurde.
Öffentliche Sitzung – warum dann kein Livestream?
Einer unserer Vorschläge war ein Livestream der öffentlichen Kreistagssitzungen.
Und hier stellt sich für uns eine ganz einfache Frage:
Wenn eine Sitzung öffentlich ist – warum soll die Öffentlichkeit sie dann nicht auch per Livestream verfolgen können?
„Öffentlich“ bedeutet schließlich, dass grundsätzlich jeder Bürger in den Sitzungssaal kommen und die Beratung verfolgen darf. Ein Livestream würde diesen bereits öffentlichen Zugang lediglich zeitgemäß erweitern.
Nicht jeder Bürger kann an einem Werktag mehrere Stunden im Landratsamt sitzen. Berufstätige, Eltern, ältere Menschen oder Bürger aus weiter entfernten Orten unseres Landkreises haben es deutlich schwerer, persönlich an einer Sitzung teilzunehmen.
Ein Livestream würde ihnen ermöglichen, selbst zuzuhören und sich selbst ein Bild zu machen, anstatt später ausschließlich auf eine Niederschrift angewiesen zu sein.
Selbstverständlich reden wir dabei ausschließlich über den öffentlichen Teil der Sitzung. Nichtöffentliche Beratungen wären davon nicht betroffen. Auch Persönlichkeits- und Datenschutzrechte können bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Was könnte transparenter sein, als den Bürgern zu ermöglichen, eine ohnehin öffentliche politische Debatte selbst zu verfolgen?
Die Entscheidung des Kreistages fiel trotzdem deutlich aus: 8 Ja – 44 Nein.
Unser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Für uns bleibt deshalb der Grundsatz:
Öffentlichkeit darf im Jahr 2026 nicht davon abhängen, ob ein Bürger an einem Werktagnachmittag persönlich im Sitzungssaal Platz nehmen kann.
Wir wollten wissen, was in Verbänden und Gremien passiert
Ein weiterer Antrag wird vielleicht erst auf den zweiten Blick verständlich.
Nicht jede Fraktion ist in jedem Verband und jedem Gremium vertreten, in dem der Landkreis tätig ist. Trotzdem müssen wir als Kreisräte politische Entwicklungen im Landkreis verfolgen und kontrollieren können.
Deshalb wollten wir über Termine und Tagesordnungen von Verbands- und Gremiensitzungen informiert werden.
Die Abstimmung: 8 Ja – 45 Nein.
Wir wollten außerdem, dass Kreisräte entsprechende Niederschriften von Verbandssitzungen erhalten.
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt: 8 Ja – 45 Nein.
In der öffentlichen Diskussion gab es dagegen durchaus Argumente.
Es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Aufsichts- und Verwaltungsräten auch Geschäfts- und Unternehmensdaten behandelt werden, die vertraulich sind. Zudem berichten Verbände und Gesellschaften regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen.
Dieses Argument ist nachvollziehbar.
Natürlich wollen auch wir keine Verschwiegenheitspflichten umgehen oder vertrauliche Unternehmensdaten veröffentlichen.
Unser Anliegen war vielmehr, Informationen dort zu erhalten, wo dies rechtlich möglich ist.
Denn wie soll eine Fraktion politische Entwicklungen aktiv begleiten und kontrollieren, wenn sie von bestimmten Vorgängen überhaupt nichts erfährt?
Wir sind nicht in den Kreistag gewählt worden, um nur bei Sitzungen die Hand zu heben.
Wir sind von den Bürgern gewählt worden, um hinzusehen, nachzufragen und zu kontrollieren.
Und dafür braucht man Informationen.
Warum taucht bei unseren Anträgen immer wieder die Zahl 8 auf?
Bei den Abstimmungsergebnissen fällt etwas auf.
Unsere AfD-Fraktion verfügt regulär über neun Sitze im Kreistag.
An diesem Sitzungstag waren acht unserer Kreisräte anwesend. Unser inzwischen leider verstorbener Kollege Paul Traxl konnte an dieser Sitzung nicht teilnehmen.
Bei mehreren unserer Anträge gab es exakt: 8 Ja-Stimmen.
Da die Abstimmungen nicht namentlich erfolgten, können wir euch nur versichern das wir von der AfD mit JA gestimmt haben!
Und auffällig ist es ja schon auch:
8 anwesende AfD-Kreisräte.
8 Ja-Stimmen für einen Livestream der öffentlichen Sitzung.
8 Ja-Stimmen für mehr Informationen über Verbands- und Gremiensitzungen.
8 Ja-Stimmen für die Übermittlung entsprechender Niederschriften.
Jeder Bürger kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Mehr Transparenz oder weniger Arbeit?
Besonders interessant wurde die Sitzung bei der Frage, wie ausführlich Kreistagssitzungen überhaupt protokolliert werden sollen.
Dabei gab es durchaus unterschiedliche Auffassungen.
Ein Argument für ein reines Ergebnisprotokoll lautete sinngemäß: Ausführliche Niederschriften verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand. Ein Ergebnisprotokoll könne schneller erstellt werden und besondere Wortmeldungen könnten bei Bedarf ausdrücklich aufgenommen werden.
Aus den Reihen der SPD Friedberg (Herr Bürgermeister Roland Eichmann) wurde in der öffentlichen Sitzung sinngemäß dafür geworben, künftig lediglich ein reines Ergebnisprotokoll zu führen. Dabei wurde auf die dortige Praxis und den geringeren Verwaltungsaufwand verwiesen.
Wir bestreiten dieses Argument gar nicht.
Natürlich spart ein kürzeres Protokoll Arbeit.
Aber für uns stellt sich eine andere Frage:
Ist weniger Arbeit für die Verwaltung wichtiger als mehr Nachvollziehbarkeit für den Bürger?
Warum will der Friedberger Bürgermeister das nun auch noch im Kreis?
Denn es gab in derselben öffentlichen Diskussion auch die gegenteilige Auffassung.
Andere Kreisräte machten deutlich, dass ein ausführlicheres Inhaltsprotokoll gerade die Argumentationslinien und Entscheidungswege nachvollziehbar macht. Auch die Möglichkeiten der künftig KI-gestützten Protokollierung und die Bedeutung ausführlicherer Niederschriften für die demokratische Nachvollziehbarkeit wurden thematisiert.
Genau diese Argumentation halten wir für richtig.
Denn Demokratie besteht nicht nur aus: Ja & Nein.
Entscheidend ist doch auch:
Warum haben die einen Ja gesagt?
Warum haben andere Nein gesagt?
Welche Bedenken gab es?
Welche Alternativen wurden vorgeschlagen?
Und wie ist eine Entscheidung überhaupt zustande gekommen?
Die SPD beantragte ein reines Ergebnisprotokoll !?
Aus dieser Diskussion wurde schließlich ein konkreter Antrag.
In der öffentlich zugänglichen Niederschrift ist dieser ausdrücklich als „Antrag der SPD“ bezeichnet.
Die Niederschrift sollte künftig als „reines Ergebnisprotokoll unter Einbeziehung der Sitzungsunterlagen“ geführt werden.
Das Abstimmungsergebnis: 14 Ja – 35 Nein.
Der Antrag wurde abgelehnt. Wir wollen der SPD damit nicht unterstellen, Demokratie verhindern zu wollen. Das Argument der Arbeitsentlastung kann man nachvollziehen, trotzdem hat dieser Antrag einen sehr faden Beigeschmack.
Wir setzen lediglich eine andere Priorität. Demokratie macht Arbeit. Kontrolle macht Arbeit. Und Transparenz macht ebenfalls Arbeit.
Diese Arbeit sollten uns unsere Bürger wert sein.
In der Gemeinde Kissing kennen wir das Ergebnisprotokoll bereits
Was ein Ergebnisprotokoll in der Praxis bedeutet, erleben wir bereits in der Gemeinde Kissing.
Dort wird ebenfalls ein Ergebnisprotokoll geführt.
Der Bürger erfährt daraus im Wesentlichen, was beschlossen wurde und wie eine Abstimmung ausgegangen ist.
Aber:
Was haben die Gemeinderäte gefragt?
Welche Probleme wurden angesprochen?
Welche Argumente wurden vorgebracht?
Welche Alternativen wurden vorgeschlagen?
Warum wurde eine Entscheidung so getroffen?
Gerade diese Dinge lassen sich anschließend kaum nachvollziehen. Auch in Kissing haben wir deshalb bereits versucht, mehr Transparenz für die Bürger zu erreichen.
Auch dieser Vorstoß fand keine Mehrheit bei den Altparteien.
Mehr dazu haben wir bereits in unserem Bericht „Transparenz im Gemeinderat – Wer sie ablehnt, muss sich erklären“ auf unserer Homepage www.afd-kissing.de dargestellt.
Für uns zeigt das: Die Frage, wie viel die Bürger von der tatsächlichen politischen Arbeit erfahren, betrifft nicht nur den Kreistag.
24 Seiten für die Kreisräte – 12 Seiten für die Bürger ?
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt ausgerechnet die Kreistagssitzung vom 27. Juli 2026.
Die ausführlichere Niederschrift dieser Sitzung umfasst 24 Seiten.
Die öffentlich zugängliche Bürgerfassung umfasst lediglich 12 Seiten.
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse sind darin enthalten. Zahlreiche Diskussionen aus der öffentlichen Sitzung wurden für die Bürgerfassung jedoch erheblich gekürzt oder vollständig weggelassen.
Und dabei reden wir ausdrücklich von einer öffentlichen Kreistagssitzung.
So fand beispielsweise beim Thema Online-Fraktionssitzungen eine umfangreichere öffentliche Diskussion statt. In der Bürgerfassung ist davon praktisch nichts mehr zu erfahren.
Auch Diskussionen über Sitzungszeiten, Ladungs- und Antragsfristen sowie zahlreiche Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sind in der ausführlicheren Niederschrift wesentlich umfangreicher dokumentiert als in der öffentlich zugänglichen Bürgerfassung.
Natürlich verlangen wir kein Wortprotokoll, in dem jedes einzelne gesprochene Wort festgehalten wird.
Aber zwischen einem Wortprotokoll und einem bloßen Abstimmungsergebnis liegt sehr viel.
Und genau diese Informationen helfen einem Bürger, sich selbst ein Bild zu machen.
Was ist eine öffentliche Sitzung wert, wenn der Bürger hinterher kaum erfährt, was dort diskutiert wurde?
Streit über eine Niederschrift – warum nicht einfach die Aufnahme anhören?
Ein weiteres Beispiel war unser Vorschlag zum Umgang mit einem Widerspruch gegen eine Niederschrift.
Unsere Überlegung war einfach:
Wenn ohnehin eine Tonaufnahme existiert und darüber gestritten wird, was tatsächlich gesagt wurde – warum hört man die betreffende Stelle nicht einfach an?
Dagegen wurde in der öffentlichen Sitzung eingewandt, dass die Niederschrift kein Wortprotokoll sei. Beanstandete Passagen könnten bereits anhand der Aufnahme überprüft, gegebenenfalls vollständig transkribiert und korrigiert werden. Ein Vorspielen der Aufnahme sei deshalb nicht erforderlich.
Auch dieses Gegenargument wollen wir den Bürgern nicht verschweigen.
Im Laufe der Diskussion wurde unser Anliegen sogar weiter eingegrenzt: Es sollte gerade nicht der gesamte Kreistag die Aufnahme anhören müssen. Vielmehr ging es letztlich um den betroffenen Kreisrat beziehungsweise denjenigen, der der Niederschrift widerspricht.
Das Abstimmungsergebnis: 9 Ja – 41 Nein. -- Abgelehnt.
Auch hier darf sich jeder Bürger selbst die Frage stellen:
War diese Forderung tatsächlich so außergewöhnlich?
Online-Fraktionssitzungen – uns ging es um klare Regeln
Auch bei Online-Fraktionssitzungen wollten wir eine klare Regelung.
Das Gegenargument war durchaus nachvollziehbar:
Online-Fraktionssitzungen würden bereits praktiziert. Die bestehende Regelung werde entsprechend ausgelegt. Eine zusätzliche Regelung sei deshalb möglicherweise schlicht überflüssig und führe zu weiterer Regulierung.
Unser Anliegen war ein anderes: Uns ging es um Rechtssicherheit.
Wenn etwas zulässig ist und praktiziert wird – warum sollte man es dann nicht eindeutig festhalten?
Die Angelegenheit wurde schließlich der Entschädigungssatzung zugeordnet, sodass darüber unter diesem Punkt nicht abgestimmt wurde.
Auch dieses Beispiel zeigt:
Nicht hinter jedem unserer Anträge steckte eine große politische Grundsatzfrage.
Teilweise wollten wir schlicht klare, nachvollziehbare und verlässliche Regeln.
Private Computer – und plötzlich sahen auch andere Klärungsbedarf
Ein besonders interessantes Beispiel war unser Antrag zum Umgang mit digitalen Sitzungsunterlagen.
Wir wollten klären, dass Kreisräte Sitzungsunterlagen auch auf privaten PCs speichern dürfen.
Zunächst standen dabei vor allem Datenschutz und Datensicherheit im Raum.
Doch während der öffentlichen Diskussion zeigte sich schnell, dass die Frage keineswegs so abwegig war, wie das spätere Abstimmungsergebnis vermuten lassen könnte.
Denn wenn ein Kreisrat Unterlagen digital zur Verfügung gestellt bekommt und diese zum Lesen herunterlädt, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wo werden diese Daten technisch gespeichert und welche Regeln gelten dafür?
Mehrere Kreisräte sahen deshalb ebenfalls Klärungsbedarf.
Auch Kissings Bürgermeister Reinhard Gürtner schaltete sich in die Diskussion ein.
Er wies darauf hin, dass es in Kissing drei Gemeinderatsmitglieder gibt, die ihre Sitzungsunterlagen weiterhin in Papierform erhalten, und dass auch vor diesem Hintergrund die Frage des Umgangs mit privaten Geräten geklärt werden müsse. Diese Wortmeldung findet sich sogar ganz offiziell in der öffentlich zugänglichen Bürgerniederschrift.
Bei diesen drei Gemeinderäten handelt es sich selbstverständlich um uns drei AfD- Gemeinderäte in Kissing.
Und an dieser Stelle ist uns eine Klarstellung wichtig.
→ Wir sind nicht gegen digitale Ratsarbeit
Wir erhalten unsere Unterlagen nicht deshalb auf Papier, weil wir Digitalisierung ablehnen oder grundsätzlich kein Gemeindeeigenes Tablet verwenden wollen.
Die Gemeinde Kissing wollte uns für die Nutzung der bereitgestellten Geräte zusätzliche Nutzungsbedingungen unterschreiben lassen.
Diese Regelungen waren aus unserer Sicht jedoch ausschließlich einseitig ausgestaltet. Sie regelten umfangreich, welche Vorgaben wir als Nutzer gegenüber der Gemeinde einzuhalten haben.
Wir vermissten dagegen entsprechende Regelungen darüber, welche Rechte wir als gewählte Gemeinderäte gegenüber der Gemeinde haben.
Deshalb haben wir diese Vereinbarung in der vorgelegten Form nicht unterschrieben.
Unsere Position dazu ist einfach:
Als gewählte Gemeinderäte haben wir ein Recht auf die Informationen und Sitzungsunterlagen, die wir für die Ausübung unseres Mandates benötigen. Dieses Informationsrecht sollte aus unserer Sicht nicht davon abhängig gemacht werden, dass wir zuvor zusätzliche und einseitig formulierte Nutzungsbedingungen unterschreiben.
Wir haben überhaupt nichts gegen vernünftige Regeln.
Datenschutz muss eingehalten werden – dafür wurden wir aber auch vereidigt….
Vertrauliche Unterlagen müssen geschützt werden.
Geräte müssen sicher betrieben werden.
Aber Regeln sollten für beide Seiten gelten.
Wenn beispielsweise detailliert geregelt wird, was ein Gemeinderat mit einem von der Gemeinde bereitgestellten Gerät tun darf und was nicht, sollte umgekehrt genauso transparent geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde administrativ auf dieses Gerät zugreifen darf.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, der Gemeinde zu unterstellen, sie würde uns überwachen.
Das behaupten wir nicht.
Es geht um einen einfachen Grundsatz:
Gleiche Rechte, klare Regeln und Transparenz für beide Seiten.
Wenn von einem Gemeinderat verlangt wird, mehrere Seiten Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, darf er aus unserer Sicht auch erwarten, dass darin nicht ausschließlich geregelt wird, was die Gemeinde von ihm verlangen kann.
Auch seine Rechte als gewählter Mandatsträger sollten klar beschrieben sein.
Weil wir diese zusätzlichen Nutzungsbedingungen in der vorgelegten Form nicht unterschrieben haben, erhalten wir drei AfD-Gemeinderäte in Kissing unsere Sitzungsunterlagen weiterhin in Papierform.
Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass wir gegen Digitalisierung sind !
Im Gegenteil.
Wir möchten Unterlagen digital bearbeiten und auf geeigneten, entsprechend geschützten eigenen Geräten nutzen können.
Gerade deshalb brauchen wir vernünftige und rechtssichere Regeln.
Antrag abgelehnt – Problem trotzdem erkannt
Unser Antrag zur Speicherung auf privaten PCs wurde zunächst mit 10 Ja – 41 Nein abgelehnt.
Wer nur dieses Ergebnis liest, könnte meinen: Die Sache war eindeutig. Der Antrag war falsch. Ende der Diskussion.
Doch genau das war eben nicht der Fall.
Die anschließende öffentliche Diskussion zeigte, dass auch Kreisräte außerhalb unserer Fraktion praktische und rechtliche Fragen sahen.
Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass digitale Dokumente technisch auf Geräten gespeichert beziehungsweise zwischengespeichert werden können und deshalb eine klare Regelung erforderlich ist. Auch die Eigenverantwortung der zur Verschwiegenheit verpflichteten Mandatsträger wurde thematisiert. Schließlich sollte die Problematik nochmals geprüft werden.
Und genau dieses Beispiel zeigt vielleicht besser als jedes andere, warum wir ein reines Ergebnisprotokoll kritisch sehen.
Denn: „Antrag abgelehnt – 10 Ja, 41 Nein“
erzählt dem Bürger nur einen kleinen Teil dessen, was tatsächlich passiert ist.
Der Antrag bekam keine Mehrheit.
Aber das zugrunde liegende Problem wurde anschließend durchaus erkannt und weiter diskutiert.
Genau solche Zusammenhänge sollte ein Bürger erfahren können.
Selbst beim Sitzungsgeld wollten wir klare Regeln
Ein weiterer Antrag betraf das Sitzungsgeld.
Wir wollten ergänzen, dass bei erheblicher Verspätung ein entsprechender Abzug vorgenommen wird. Unser ursprünglicher Vorschlag sah eine Kürzung um 50 Prozent vor, wenn jemand erst 15 Minuten nach Sitzungsbeginn erscheint.
Dagegen wurde unter anderem eingewandt, eine solche Regelung schaffe zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Auch wurde darauf verwiesen, dass es sich bei der Tätigkeit als Kreisrat um ein Ehrenamt handelt und eine solche Regelung überzogen sein könne.
Unsere Auffassung war: Klare Regeln schaffen Rechtssicherheit.
Zudem kann verspätetes Erscheinen nicht nur eine Frage des Sitzungsgeldes sein. Es kann zu Beginn einer Sitzung auch Auswirkungen auf die Beschlussfähigkeit haben.
Es sollte auch gerade für Mandatsträger pünktliches Erscheinen selbstverständlich sein.
Der Antrag fand trotzdem keine Mehrheit.
Auch darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Aber auch hier fragen wir:
Ist die Forderung nach einer klaren Regelung wirklich „undemokratisch“?
Schaut auf unsere Anträge – nicht auf die Etiketten
Und damit kommen wir zum eigentlichen Punkt dieses Berichts.
Wir wurden in der politischen Auseinandersetzung als „undemokratisch“ dargestellt.
Doch was wollten wir in dieser Sitzung tatsächlich?
Wir wollten, dass Bürger eine öffentliche Kreistagssitzung per Livestream verfolgen können.
Wir wollten als gewählte Kreisräte mehr Informationen über Gremien und Verbände erhalten.
Wir wollten entsprechende Niederschriften, soweit deren Weitergabe rechtlich möglich ist.
Wir wollten bei einem Streit über eine Niederschrift eine vorhandene Tonaufnahme zur Klärung nutzen können.
Wir wollten klare Regeln für Fristen, digitale Unterlagen und Online-Fraktionssitzungen.
Wir wollten nachvollziehbare Verfahren.
Und wir wollten damit die Voraussetzungen schaffen, die Politik dieses Landkreises aktiv verfolgen, kritisch hinterfragen und kontrollieren zu können.
Man darf jeden einzelnen dieser Anträge ablehnen.
Und wir verschweigen bewusst auch die Gegenargumente nicht.
Denn genau das ist unser Verständnis von Demokratie.
Der Bürger soll beide Seiten kennen!
Er soll erfahren, was wir beantragt haben.
Er soll erfahren, was dagegen vorgebracht wurde.
Er soll erfahren, wie abgestimmt wurde.
Und dann soll er selbst entscheiden, welche Argumente ihn überzeugen!
Wer entscheidet eigentlich, was demokratisch ist?
Wir wollen diese Frage gar nicht für den Bürger beantworten.
Wir wollen ihm die Informationen geben, damit er sie selbst beantworten kann.
Ist es undemokratisch, eine öffentliche Sitzung für mehr Bürger zugänglich machen zu wollen?
Ist es undemokratisch, als gewählter Kreisrat mehr Informationen über politische Gremien erhalten zu wollen?
Ist es undemokratisch, bei Unklarheiten über ein Protokoll nachprüfen zu wollen, was tatsächlich gesagt wurde?
Ist es undemokratisch, klare Regeln für den Umgang mit digitalen Unterlagen zu fordern?
Ist es undemokratisch, politische Entscheidungen und Diskussionen für die Bürger nachvollziehbarer machen zu wollen?
Wir meinen: ganz im Gegenteil.
Für uns bedeutet Demokratie nicht, dass der Bürger alle paar Jahre sein Kreuz macht und anschließend möglichst wenig von der politischen Arbeit mitbekommt.
Demokratie bedeutet auch:
informieren, erklären, diskutieren, kontrollieren und Entscheidungen nachvollziehbar machen.
Deshalb werden wir weiterhin Fragen stellen.
Deshalb wollen wir Informationen.
Deshalb wollen wir öffentliche Sitzungen für möglichst viele Bürger tatsächlich zugänglich machen.
Und deshalb werden wir weiterhin für mehr Transparenz eintreten – im Kreistag genauso wie im Gemeinde oder Stadtrat
Wer unsere Anträge trotzdem für falsch hält, darf das selbstverständlich tun.
Aber die Bürger sollten zumindest erfahren, was wir tatsächlich beantragt haben, welche Argumente dagegen vorgebracht wurden und warum wir diese Anträge gestellt haben.
Denn am Ende sollen weder wir noch die anderen Parteien den Bürgern vorschreiben, wie sie unsere politische Arbeit zu bewerten haben.
Der Bürger soll möglichst viel erfahren – und sich selbst ein Bild machen können.
