Am 12.07.2026 haben wir bei der Gemeinde Kissing angefragt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Im Rahmen der Beratung hatte ich angeregt, die Wahlplakatierung künftig auf ausgewählten gemeindlichen Flächen (beispielsweise mittels Bauzäunen oder fest eingerichteten Plakatierungsflächen) zu konzentrieren und diese den Parteien während des Wahlzeitraums zuzuteilen. Hintergrund dieses Vorschlags war insbesondere, die Anzahl der Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum deutlich zu reduzieren und damit einem vielfach aus der Bürgerschaft geäußerten Anliegen Rechnung zu tragen.
Ich bitte Sie daher um eine Übersicht der gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen innerhalb des Gemeindegebiets. Soweit vorhanden, bitte ich insbesondere um folgende Informationen:
- Flurstücksnummer,
- Lagebezeichnung bzw. Anschrift,
- derzeitige Nutzung der jeweiligen Fläche,
- sowie – sofern vorhanden – einen Übersichtsplan oder eine digitale Flurkarte.
Die angeforderten Unterlagen dienen ausschließlich dazu, die Umsetzbarkeit des von mir eingebrachten Lösungsansatzes zu bewerten und den später von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag im Gemeinderat sachgerecht beurteilen zu können.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen bereits im Voraus.
Hierauf haben wir am 20.07.2026 die Antwort erhalten:
→ die Prüfung Ihrer Anfrage und Ermittlung der Grundlage wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld.
Leider haben wir dann bis 20.September keine Rückmeldung mehr bekommen so das wir nachgefragt haben:
ich möchte nochmals auf meine untenstehende Anfrage vom 12.07.2026 bezüglich der gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen im Zusammenhang mit einer Plakatierungsregelung zurückkommen.
Mit E-Mail vom 20.07.2026 teilte man mir mit, dass die „Prüfung Ihrer Anfrage und Ermittlung der Grundlage“ einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werde, verbunden mit der Bitte um Geduld.
Dieser Bitte bin ich selbstverständlich nachgekommen. Inzwischen sind jedoch mehr als zwei Monate seit meiner ursprünglichen Anfrage vergangen, ohne dass ich hierzu weitere Informationen oder eine inhaltliche Antwort erhalten habe.
Die Grundlage meiner Anfrage möchte ich deshalb nochmals ausdrücklich klarstellen:
Im Rahmen der damaligen Sitzung hatte ich angeregt, die Wahlwerbung künftig auf ausgewählten gemeindeeigenen Flächen zu bündeln und dort beispielsweise temporär Bauzaunelemente oder andere geeignete Plakatierungsflächen aufzustellen.
Meine Anfrage steht damit in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Vorgang des Gemeinderats und meiner Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied.
Ich möchte selbst beurteilen können, welche gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen aufgrund ihrer Lage für eine solche Lösung grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Ebenso möchte ich auf dieser Grundlage eigene Vorschläge erarbeiten und einen später von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag sachgerecht beurteilen können.
Aus diesem Grund halte ich meine ursprüngliche Anfrage nach einer Übersicht der gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen ausdrücklich aufrecht.
Eine Beschränkung der Auskunft auf Grundstücke, welche die Verwaltung bereits selbst als mögliche Plakierungsstandorte ausgewählt oder für geeignet befunden hat, würde dem Zweck meiner Anfrage nicht gerecht. Gerade die eigenständige Prüfung möglicher Standorte ist ein wesentlicher Grund meiner Anfrage. Eine entsprechende Vorauswahl ausschließlich durch die Verwaltung würde diese eigene Beurteilung vorwegnehmen.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum, der Verwaltung unnötigen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu verursachen. Sofern bereits eine Grundstücksübersicht, Liegenschaftsliste, digitale Flurkarte oder ein vergleichbarer Datenbestand über die gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen vorhanden ist, genügt mir die Bereitstellung dieser vorhandenen Unterlagen bzw. Daten in der Form, in der sie bei der Gemeinde vorliegen. Eine gesonderte Neuerstellung oder aufwendige Aufbereitung ist nicht erforderlich.
Zwisezeitlich zeigen zudem mehrere Kommunen (Friedberg, Mering, Merching) in unserer unmittelbaren Umgebung, dass eine Bündelung der Plakatierung auf festgelegten Flächen praktisch umgesetzt werden kann.
Der Markt Mering hat mit seiner neuen Plakatierungsverordnung konkrete Standorte für gemeindliche Anschlagtafeln festgelegt. Bei Wahlen werden dort gesonderte Anschlagtafeln aufgestellt; Wahlplakate dürfen grundsätzlich ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Wahlplakatflächen angebracht werden. Insgesamt wurden sieben konkrete Standorte festgelegt und in der Anlage zur Verordnung auch räumlich dargestellt.
Nach der Presseberichterstattung kosten diese sieben Plakatwände den Markt Mering rund 14.000 Euro. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass im Rahmen der dortigen Beratung ausdrücklich auf die bereits guten Erfahrungen der Gemeinde Merching mit Plakatwänden verwiesen wurde.
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, das Meringer Modell unverändert auf Kissing zu übertragen. Vielmehr zeigen diese Beispiele, dass eine Konzentration der Wahlwerbung auf bestimmte Flächen in Kommunen unserer Umgebung grundsätzlich umsetzbar ist.
Für Kissing sollte deshalb aus meiner Sicht auch geprüft werden können, ob eine einfachere und kostengünstigere Lösung, beispielsweise durch temporär aufgestellte Bauzaunelemente auf geeigneten gemeindeeigenen Grundstücken, möglich wäre. Gerade für eine solche Prüfung muss zunächst bekannt sein, welche gemeindeeigenen Flächen überhaupt vorhanden sind.
Nach mittlerweile mehr als zwei Monaten seit meiner ursprünglichen Anfrage halte ich eine weitere zeitlich unbestimmte Verzögerung nicht mehr für sachgerecht.
Ich bitte daher darum, mir die angefragten, bereits vorhandenen Unterlagen und Informationen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser E-Mail zur Verfügung zu stellen.
Sollte eine Bereitstellung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, bitte ich innerhalb derselben Frist zumindest um eine konkrete schriftliche Mitteilung,
- welche Unterlagen bzw. Daten über die gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen bei der Gemeinde vorhanden sind,
- worin die mit E-Mail vom 20.07.2026 angekündigte „Prüfung“ und „Ermittlung der Grundlage“ konkret besteht,
- welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe einer Bereitstellung der vorhandenen Informationen entgegenstehen und
- bis zu welchem konkreten Zeitpunkt meine Anfrage abschließend beantwortet werden kann.
Sollte die Gemeinde weiterhin der Auffassung sein, dass mir vorhandene Informationen über die gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen auch im Zusammenhang mit diesem konkreten Beratungsgegenstand nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden können, bitte ich ebenfalls um konkrete Begründung.
In diesem Fall würde ich prüfen lassen, gegebenenfalls auch durch die zuständige Kommunalaufsicht, welche Informationsmöglichkeiten mir als Gemeinderatsmitglied im Zusammenhang mit diesem konkreten Beratungsgegenstand zustehen.
Mir geht es ausdrücklich nicht um eine Auseinandersetzung über Informationsrechte. Ziel meiner Anfrage ist vielmehr, meine Tätigkeit als Gemeinderat auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage ausüben, eigene Vorschläge entwickeln und den späteren Verwaltungsvorschlag zur Plakatierungsregelung sachgerecht beurteilen zu können.
Ich bitte daher um entsprechende Erledigung bzw. konkrete Rückmeldung innerhalb der genannten Frist.
